… für den geschätzten bloggerkollegen von drüben ;-)
erst wird sein nyblog gekacked gehacked und dann droht die uni plötzlich mit exmatrikulation:
ein auszug aus dem offenen brief an den rektor der uni:
„dass sie jedoch kurz vor studiumende einem diplomanden mit seiner exmatrikulation drohen und sein erasmusstipendium bereits mit sofortiger wirkung gestoppt haben, weil er seine meinung äußert und missstände aufzeigt, halte ich nicht nur für rechtlich fraglich, sondern lässt mich auch unweigerlich an ein dunkles kapitel unserer geschichte erinnern.“
ich frage mich was das von der uni angeprangerte rufschädigende verhalten gegenüber der tu ilmenau sein soll und wieso ein studenten seinen rektor korrigieren muss:
„aber davon einmal abgesehen, ist weder der studentenrat noch sonst ein vertreter der studierenden an mich herangetreten und hat eine solche gegendarstellung verlangt. ihre behauptung also, ich hätte selbige gelöscht, ist somit unwahr und entspricht nicht den tatsachen.“
ist es wirklich so, dass eine geäußerte meinung zur exmatrikulation führt? oder liegt da nicht eine gewisse unverhältnismäßigkeit vor? abgesehen davon bezweifle ich, dass überhaupt rufschädigung vorliegt.