während sich vielerorts die journalisten und blogger am wortspiel des gekippten rauchverbot ergötzen und zwei gastwirte aus berlin und tübingen die verteidiger der unterdrückten geben dürfen, herrscht von heute an einmal mehr eine größere unsicherheit wo denn die nach wie vor zahlenmäßig überlegenen nichtraucher nun besser nicht hingehen sollten.
75 quadratmeter und allerlei zusatzbedingungen versprechen zumindest bis 2010 für manche ein abschöpfen diverser renten und gewinne. … denn merke: wenn die gäste wegbleiben, sind immer andere schuld.
das diese glückseligkeit anhält darf bezweifelt werden, nach diesem kleinen wink:
„der vorsitzende richter und gerichtspräsident hans-jürgen papier verwies ausdrücklich darauf, dass ein ausnahmsloses rauchverbot in allen gaststätten wegen des schutzes der bevölkerung vor den gefahren des passivrauchens möglich sei. eine regelung, die einem solchen ziel dient, hätte „verfassungsrechtlich vorrang vor der berufsfreiheit der gastwirte und der verhaltensfreiheit der raucher“, sagte papier.“
(quelle: welt online – kursivierung von mir)