turbulente wochen

… für den geschätzten bloggerkollegen von drüben ;-)
erst wird sein nyblog gekacked gehacked und dann droht die uni plötzlich mit exmatrikulation:

ein auszug aus dem offenen brief an den rektor der uni:

„dass sie jedoch kurz vor studiumende einem diplomanden mit seiner exmatrikulation drohen und sein erasmusstipendium bereits mit sofortiger wirkung gestoppt haben, weil er seine meinung äußert und missstände aufzeigt, halte ich nicht nur für rechtlich fraglich, sondern lässt mich auch unweigerlich an ein dunkles kapitel unserer geschichte erinnern.“

ich frage mich was das von der uni angeprangerte rufschädigende verhalten gegenüber der tu ilmenau sein soll und wieso ein studenten seinen rektor korrigieren muss:

„aber davon einmal abgesehen, ist weder der studentenrat noch sonst ein vertreter der studierenden an mich herangetreten und hat eine solche gegendarstellung verlangt. ihre behauptung also, ich hätte selbige gelöscht, ist somit unwahr und entspricht nicht den tatsachen.“

ist es wirklich so, dass eine geäußerte meinung zur exmatrikulation führt? oder liegt da nicht eine gewisse unverhältnismäßigkeit vor? abgesehen davon bezweifle ich, dass überhaupt rufschädigung vorliegt.

2 Gedanken zu „turbulente wochen“

  1. Eine geäußerte Meinung kann natürlich nicht zur Exmatrikulation führen – üble Nachrede schon.

    Herr S. hat sein Blog genutzt um unwahrerweise wiederholt zu behaupten, dass der StuRa (ein Gremium der TU Ilmenau) Rechtsradikale unterstützen würde. Das ist eine Tatsachenbehauptung die geeignet ist, den Ruf der Universität zu schädigen. Wenn Herr S. nicht in der Lage ist diese Tatsachenbehauptung zu belegen, dann handelt es sich um üble Nachrede (§186 StGB)

    Was das Korrigieren des Rektors angeht: Das liegt wohl in erster Linie an der selektiven Wahrnehmung von Herrn S.. Der Rektor meinte mit Sicherheit keine Gegendarstellung im Sinne von §14 MDStV , sondern schlicht und ergreifend die Versuche von zahlreichen Leuten durch Kommentare in seinem Blog oder durch persönliche E-Mails an Herrn S. auf Herrn S. einzuwirken bzw. mit ihm zu diskutieren. Diese Versuche waren leider erfolglos. Deshalb ist es auch kein Wunder, wenn da mal andere Seiten aufgezogen werden.

  2. also wenn der rektor etwas anderes meinte, wieso schreibt er (der rektor) das dann nicht auch so wie er es meint?! mir scheint, er ist was diesen teil der kommunikationsmöglichkeiten betrifft a) nicht auf voller höhe und b) falsch beraten.

    und was den vorwurf der üblen nachrede angeht, bin ich mir sicher, dass herr s da weniger naiv an die sache rangeht, als es viele in ilmenau wünschen würden…

    davon abgesehen, war herr s nicht einmal teil des gremiums? beschmimpft er sich dann nicht etwa selber? ist das auch üble nachrede?

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